Fahrverbot Bussgeldkatalog
Fahrverbot nach Änderung des Bußgeldkataloges?
Auch nach der Einführung des neuen Bußgeldkataloges finden Sie bei uns Hilfe
Gesetzesänderungen kommen nur selten beim Bürger selbst an. Dieser merkt veränderte Richtlinien immer erst dann, wenn sie entweder durch die Medien besonders hervorgehoben werden, oder am häufigsten wenn man damit indirekt oder direkt konfrontiert wird. Spätestens dann, wenn man geblitzt wird und daraufhin einen Bußgeldbescheid erhält, erfährt man eine direkte Konfrontation mit dem neuen Bußgeldkatalog. Überschreitet man die Geschwindigkeit bereist um mehr als 30 km/h, so droht ein einmonatiges Fahrverbot. doch wie schnell sind eigentlich 30 km/h zu schnell? Wenn Sie etwas unkonzentriert in die Nähe einer Baustelle fahren mit einer Geschwindigkeit von 155 km/h, was weder besonders schnell noch langsam ist, kann es passieren, dass sie das erste Begrenzungsschild von 120 km/h nicht sehen. Und schon haben Sie die Maximalgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschritten. Nicht immer kommt es danach wirklich auch zu einer Geschwindigkeitsmessung und es gibt sicherlich auch Übertretungen, die nicht ähnlich gerechtfertigt sind wie das Beispiel, dennoch sollte man sich vor Urteilen hüten. Ist es schon einmal zu spät und der Bussgeldbescheid zugesandt, helfen wir, die Blitzerkanzlei, Ihnen immer noch gerne ein potentielles Fahrverbot vor Gericht zu verhindern.
