Fahrverbot Einspruch
Einspruch gegen ein Fahrverbot erheben
Mit unserer Hilfe können Sie vor Gericht Einspruch gegen ein mögliches Fahrverbot einreichen
Viele Autofahrer sind von den neuen Regelungen zum Bussgeld verschreckt. Das hat nicht nur den positiven Nebeneffekt, dass sie beispielsweise in manchen Situationen bedächtiger Fahren, sondern auch Nachteile, wie eine generell gestiegene Unsicherheit im Straßenverkehr und beim Erhalt eines Bussgeldbescheides. Viele beachten dabei nicht, dass ein Bussgeldbescheid kein gerichtlicher Beschluss ist, sondern lediglich von einer polizeilichen Behörde ausgestellt ist. So ist auf diesem Bussgeldbescheid auch explizit ausgedrückt, dass man innerhalb von einer kurzen Frist Einspruch gegen den Entscheid der polizeilichen Behörde einlegen kann. Viel zu wenige Autofahrer nutzen diese Möglichkeit bisher, denn mit einem Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid hat man kein Konsequenzen von Seiten des Staates zu fürchten, sondern eher Chancen darauf, dass sich die Strafe lindert oder ein mögliches Fahrverbot sogar revidiert wird. Sie halten das für unmöglich? Wir, als die Blitzerkanzlei, haben in den letzten Jahren zahlreiche Fälle ähnlicher Art vor Gericht vertreten und sicherlich kann nicht immer eine Strafmilderung oder gar ein aufgehobenes Fahrverbot erwirkt werden, aber wir hatten viele einzelne Fälle, in denen diese möglich war. Rufen Sie uns einfach einmal an und lassen sich von uns beraten.
