Fehlerhafte Software bei Geschwindigkeitsmessgeräten


Aktuell: Fehlerhafte Software bei Geschwindigkeitsmessgerät ESO 3.0

Wenn Ihnen ein Fahrverbot oder Bußgeld wegen einer Messung mit einem sog. Einseitensensor ESO 3.0 droht, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Überprüfung der Messung beauftragen. 

(Bildquelle: eso Hauszeitung 01.07)

Das Amtsgericht Zerbst hat mehrere Verfahren gegen Betroffene eingestellt, da sich herausgestellt hat, dass es aufgrund fehlerhafter Software dazu kommen kann, dass ein anderes Fahrzeug, als das abgebildete, die Messung beeinflusst haben kann.

Fast alle Bußgeldbehörden haben die fehlerhafte Software jedoch weiter verwendet, obwohl sie das Problem kannten. Daher gibt es tausende Betroffene, deren Messungen fehlerhaft sein könnten. Es empfiehlt sich daher unbedingt, rechtzeitig gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

-> Weitere Informationen über den Einseitensensor ESO Typ3.0

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